BRÜSSEL - Die EU will die Vergabe öffentlicher Aufträge zu einem wichtigen Instrument ihrer neuen Industriepolitik machen. Hunderte Milliarden Euro für Infrastruktur, Schulen, Energie oder das Gesundheitswesen sollen bevorzugt an Unternehmen aus dem Binnenmarkt gehen. Dazu stellte die EU am Mittwoch ihren Public Procurement Act (PPA) vor, das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen.
Die Kommission folgt damit einer der Empfehlungen des Draghi-Reports für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit. Es geht um riesige Summen. Mit einem Volumen von rund 2,5 Billionen Euro pro Jahr machen öffentliche Aufträge knapp 15 Prozent des BIP der EU aus.
Davon fallen etwa 600 Milliarden Euro unter die neuen Vorschriften, sagte Industriekommissar Stéphane Séjourné. „Es handelt sich um öffentliches Geld, das auch unseren gemeinsamen Zielen dienen muss“, sagte der französische Kommissar. „Das entspricht einem jährlichen Konjunkturprogramm und ist, gemessen an den Ausgaben, etwa vier- bis fünfmal so hoch wie der EU-Haushalt.“ Die Kommission verspricht zudem jährliche Kosteneinsparungen von 650 Millionen Euro für die Behörden, da drei Richtlinien und zwei Dutzend kleinere Gesetze zusammengefasst werden. Dies soll Bürokratie abbauen. Um die Beschaffung zur Stärkung der europäischen Industrie zu nutzen, setzt die EU-Exekutive nicht mehr auf den Preis allein.
Auch die „Qualität“ soll Hauptkriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden. Qualitätskriterien erhalten ein Gewicht von mindestens 30 Prozent, bei arbeitsintensiven Aufträgen auch bis zu 50 Prozent. Zur Qualität zählen auch die Themen Umwelt, Soziales, Innovation, Sicherheit und Resilienz.
Wenn die Qualität durch technische Spezifikationen definiert ist, können Behörden Aufträge weiter allein nach dem Preis vergeben. Öffentliche Auftraggeber können bereits heute ökologische oder soziale Kriterien in den Mittelpunkt stellen. Laut einer Untersuchung der Kommission wird dies aber weder optimal noch EU-weit einheitlich gemacht.
Einige Vergabestellen fürchten Rechtsstreitigkeiten, wenn sie das Angebot mit dem niedrigsten Preis ablehnen. Der Vorschlag des PPA gibt öffentlichen Auftraggebern weitere Instrumente, um Waren und Dienste aus der EU zu bevorzugen. Sie können die Teilnahme an Ausschreibungen beschränken, Ursprungsanforderungen festlegen und Angebote ablehnen, bei denen der Anteil an EU-Leistungen weniger als 50 Prozent des Auftragswerts ausmacht. „Künftig kann man dem EU-Kommissar keinen Vorwurf machen, wenn öffentliche Auftraggeber chinesische Busse europäischen vorziehen, da im Text alles genau festgelegt ist und die Bevorzugung europäischer Busse zulässig ist“, sagte Séjourné.
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